[AI-announce] Geändertes Bewerbungsverfahren zum Masterstudium AI
Kerstin Kallweit
kerstin.kallweit at ini.ruhr-uni-bochum.de
Do Jun 6 12:08:39 CEST 2019
Liebe AI-Studierende,
zum WS 19/20 gibt es keine Zulassungsbegrenzung (NC) mehr für den
Masterstudiengang Angewandte Informatik. Dadurch ist ab sofort für
interne Bewerber keine Bewerbung über das Onlineportal der RUB mehr
notwendig und möglich.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Studienplanung, dass Sie Ihre letzte
Prüfungsleistung des Bachelorstudiums unbedingt vor dem 01.10. (für den
Start im WS) bzw. vor dem 01.04. (für den Start im SS) erfolgreich
absolviert haben müssen, um im folgenden Semester mit dem Masterstudium
beginnen zu können.
Für die Umschreibung in den Master AI (welche im WS bis Ende November
und im SS bis Ende Mai möglich ist), benötigen Sie neben Ihrem
Bachelorzeugnis, der Krankenversicherungsbescheinigung und dem
Abiturzeugnis auch die Bescheinigung über das obligatorische
Beratungsgespräch bei der Studienberatung AI.
Die obligatorischen Beratungsgespräche finden innerhalb der gewohnten
Sprechstunden der Studenberatung oder nach vorheriger Terminvereinbarung
statt. Bitte bringen Sie zum Beratungsgespräch auch Ihr Bachelorzeugnis mit.
Falls Sie noch Fragen haben sollten, melden Sie sich gerne bei mir.
Viele Grüße,
Kerstin Kallweit
--
Dipl.-Biol. Kerstin Kallweit
*Ruhr-Universität Bochum *
*Studiendekanat Angewandte Informatik *
NB 02/72
Tel.: 0234/32-27685
Fax: 0234/32-14658
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