[AI-announce] Geändertes Bewerbungsverfahren zum Masterstudium AI

Kerstin Kallweit kerstin.kallweit at ini.ruhr-uni-bochum.de
Do Jun 6 12:08:39 CEST 2019


Liebe AI-Studierende,

zum WS 19/20 gibt es keine Zulassungsbegrenzung (NC) mehr für den 
Masterstudiengang Angewandte Informatik. Dadurch ist ab sofort für 
interne Bewerber keine Bewerbung über das Onlineportal der RUB mehr 
notwendig und möglich.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Studienplanung, dass Sie Ihre letzte 
Prüfungsleistung des Bachelorstudiums unbedingt vor dem 01.10. (für den 
Start im WS) bzw. vor dem 01.04. (für den Start im SS) erfolgreich 
absolviert haben müssen, um im folgenden Semester mit dem Masterstudium 
beginnen zu können.

Für die Umschreibung in den Master AI (welche im WS bis Ende November 
und im SS bis Ende Mai möglich ist), benötigen Sie neben Ihrem 
Bachelorzeugnis, der Krankenversicherungsbescheinigung und dem 
Abiturzeugnis auch die Bescheinigung über das obligatorische 
Beratungsgespräch bei der Studienberatung AI.

Die obligatorischen Beratungsgespräche finden innerhalb der gewohnten 
Sprechstunden der Studenberatung oder nach vorheriger Terminvereinbarung 
statt. Bitte bringen Sie zum Beratungsgespräch auch Ihr Bachelorzeugnis mit.

Falls Sie noch Fragen haben sollten, melden Sie sich gerne bei mir.

Viele Grüße,

Kerstin Kallweit


-- 
Dipl.-Biol. Kerstin Kallweit
*Ruhr-Universität Bochum *
*Studiendekanat Angewandte Informatik *
NB 02/72
Tel.: 0234/32-27685
Fax: 0234/32-14658
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