[AI-announce] Wichtig: Erforderlicher 3G-Nachweis ab Montag für Präsenzveranstaltungen (inkl. Klausuren)
Kerstin Kallweit
kerstin.kallweit at ini.ruhr-uni-bochum.de
Fr Aug 20 09:11:22 CEST 2021
Liebe Studierende,
durch die geänderte Corona-Schutzverordnung ist ab dem 23.08.21 die
Teilnahme an Präsenzveranstaltungen jeder Art (z.B. Klausuren,
Workshops, Vorkursen oder Praktika) nur noch möglich, wenn Sie Ihren
GGG-Status (geimpft, genesen oder getestet) vor Betreten des
Veranstaltungsraumes nachweisen. Ausführliche Infos der RUB dazu finden
Sie auch unter
https://www.ruhr-uni-bochum.de/de/informationen-zum-studium-2021
Neben dem Studierendenausweis, müssen Sie ab Montag für die Teilnahme an
den Veranstaltungen ihren Impfpass, ein gültiges Impfzertifikat, einen
Genesenennachweis oder aber ein Testzertifikat (nicht älter als 48
Stunden) vorlegen. Die Nachweise können wahlweise in Papier oder einer
geeigneten App erbracht werden. Im Falle von Blockpraktika, müssen pro
Woche zwei Testzertifikate vorgelegt werden. *Ein Selbsttest ist nicht
ausreichend!*
Können Sie Ihren GGG-Status nicht nachweisen, so ist die Teilnahme an
den Veranstaltungen nicht möglich!
Hinweis: Im Testzentrum im Unicenter Bochum können Sie Termine für
Schnelltests von Mo-Fr von 7 bis 18 Uhr und Sa von 10-20 Uhr
vereinbaren: https://covid-testzentrum.de/bochum-uni/
Viele Grüße,
Kerstin Kallweit
--
Dipl.-Biol. Kerstin Kallweit
*Ruhr-Universität Bochum *
*Studiendekanat Angewandte Informatik *
NB 02/72
Postfach 79
Tel.: 0234/32-27685
Fax: 0234/32-14658
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