[AI-announce] Wichtig: Erforderlicher 3G-Nachweis ab Montag für Präsenzveranstaltungen (inkl. Klausuren)

Kerstin Kallweit kerstin.kallweit at ini.ruhr-uni-bochum.de
Fr Aug 20 09:11:22 CEST 2021


Liebe Studierende,

durch die geänderte Corona-Schutzverordnung ist ab dem 23.08.21 die 
Teilnahme an Präsenzveranstaltungen jeder Art (z.B. Klausuren, 
Workshops, Vorkursen oder Praktika) nur noch möglich, wenn Sie Ihren 
GGG-Status (geimpft, genesen oder getestet) vor Betreten des 
Veranstaltungsraumes nachweisen. Ausführliche Infos der RUB dazu finden 
Sie auch unter 
https://www.ruhr-uni-bochum.de/de/informationen-zum-studium-2021

Neben dem Studierendenausweis, müssen Sie ab Montag für die Teilnahme an 
den Veranstaltungen ihren Impfpass, ein gültiges Impfzertifikat, einen 
Genesenennachweis oder aber ein Testzertifikat (nicht älter als 48 
Stunden) vorlegen. Die Nachweise können wahlweise in Papier oder einer 
geeigneten App erbracht werden. Im Falle von Blockpraktika, müssen pro 
Woche zwei Testzertifikate vorgelegt werden. *Ein Selbsttest ist nicht 
ausreichend!*

Können Sie Ihren GGG-Status nicht nachweisen, so ist die Teilnahme an 
den Veranstaltungen nicht möglich!

Hinweis: Im Testzentrum im Unicenter Bochum können Sie Termine für 
Schnelltests von Mo-Fr von 7 bis 18 Uhr und Sa von 10-20 Uhr 
vereinbaren: https://covid-testzentrum.de/bochum-uni/

Viele Grüße,

Kerstin Kallweit

-- 
Dipl.-Biol. Kerstin Kallweit
*Ruhr-Universität Bochum *
*Studiendekanat Angewandte Informatik *
NB 02/72
Postfach 79
Tel.: 0234/32-27685
Fax: 0234/32-14658
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