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<p>Liebe Masterstudierende [PO 2013],</p>
<p>der Prüfungsausschuss hat einen Beschluss gefasst, der für
Masterstudierende, die aktuell noch nach PO 2013 studieren,
Relevanz hat:</p>
<p><i>Wer bis zum 30.08.22 die Masterarbeit anmeldet (dafür müssen
bereits 80 CP erfolgreich erbracht worden sein), kann diese nach
PO 2013 noch im WS 22/23 fertigstellen [dies beinhaltet ggf.
auch das Ablegen weiterer noch offener Prüfungsleistungen im
Maximalumfang von 10 CP].</i></p>
<p>Also nur wer die Masterarbeit noch bis zum 30.08.22 über das
Prüfungsamt anmeldet, hat die Möglichkeit im WS 22/23 das
Masterstudium nach PO 2013 noch abzuschließen. Alle anderen <u>müssen</u>
einen Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung bis zum Ende des
Semesters stellen, sofern das Studium nicht noch im laufenden
Semester abgeschlossen werden kann. Versäumen Sie die
Antragsstellung, so können keine Prüfungsleistungen nach PO 2013
mehr im kommenden Semester erbracht werden.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,</p>
<p>Kerstin Kallweit<i><br>
</i></p>
<div class="moz-signature">-- <br>
Dipl.-Biol. Kerstin Kallweit <br>
<font color="#08088A"><b> Ruhr-Universität Bochum </b></font><br>
<font color="#86B404"><b> Fakultät für Informatik / Studiendekanat
Angewandte Informatik </b></font><br>
MC 1/36 <br>
Postfach 1 / Dekanat <br>
Tel.: 0234/32-27685 <br>
</div>
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